Titel: Bukkake Best of No. 032
Rechteinhaber: Berlin Media Art e. K., Inhaber Raymond Louis Bacharach
Kanzlei: Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk
An dem Filmwerk Bukkake Best of No. 032 ließ die Berlin Media Art e. K. durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk abmahnen. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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